Haddsch
Haddsch (die Pilgerfahrt nach
Mekka) ist eine der religiösen Grundpflichten eines jeden Moslem. Nach
qur'anischem Gebot ist jede/r volljährige Moslem/a der/die finanziell,
körperlich im Stande ist die reise ohne Gefahren zu unternehmen, verpflichtet,
wenigstens einmal in seinem/ihrem Leben die Wallfahrt nach Mekka zu verrichten:
Das
erste (Gottes)haus, das für die Menschen
gegründet wurde, ist wahrlich dasjenige in Bakka (Mekka),
als ein gesegnetes (Haus) und eine
Rechtleitung für die Weltenbewohner. Sure3
Vers97
Darin
liegen klare Zeichen. (Es ist) der
Standort Abrahams. Und wer es betritt, ist sicher. Und Allah steht es den
Menschen gegenüber zu, dass sie die Pilgerfahrt zum Hause unternehmen -
(diejenigen) die dazu die Möglichkeit haben... Sure3
Vers98
Ziel der Pilgerfahrt ist in
erster Linie die Kaaba, die von Abraham und seinem Sohn Ismael als Haus Gottes
und der Menschen erbaut wurde:
Und
als Wir das Haus zu einem Ort der Einkehr für die Menschen und zu einer Stätte
der Sicherheit machten und (sagten):
„Nehmt Abrahams Standort als Gebetsplatz!“ Und Wir verpflichteten Abraham und
Ismail: „Reinigt Mein Haus für diejenigen, die den Umlauf vollziehen und die
sich (dort) zur Andacht zurückziehen und
die sich (vor Allah) verbeugen und
niederwerfen.“
Sure2
Vers125
Die Wallfahrt ist nur gültig,
wenn die Pilger sich den Bedingungen eines besonderen Weihezustandes (Ihram)
unterwerfen und die Wallfahrtsrituale, die im folgenden tabellarisch
aufgeführt werden, an den festgelegten Tagen vollziehen.
- Ihram (Weihezustand)

Vor dem Betreten mekkanischen Bodens muss der Pilger an bestimmten, Miqat
genannten Treffpunkten seine Absicht bestätigen, die vorgeschriebene Wallfahrt
zu vollziehen. Diese Absicht wird ebenfalls vor jeder Handlung während des
Haddsch bekundet. Dann versetzt er sich auch äußerlich in den Weihezustand,
indem er Waschungen und weitere Reinigungsriten vollzieht, seine Kleider
ablegt, zwei ungenähte weiße Tücher anlegt (eins um die Hüften und eins um die
Schultern geschlungen) und zwei Gebetseinheiten verrichtet. Frauen dürfen ihre
alltägliche Kleidung anbehalten, es wird jedoch empfohlen weiße Kleidung zu
tragen. Bis zum Ende der eigentlichen Wallfahrt hat der Pilger alle Handlungen
zu vermeiden, die seinen Weihezustand aufheben.
- Tawaf (Umrundung Kaaba)
In der Heiligen Moschee in Mekka beginnt der Pilger mit dem
siebenmaligen Umrundung der Kaaba entgegen dem Uhrzeigersinn.
- Tawafgebet
Nach dem Umlauf um die Kaaba verrichtet der Pilger zwei Gebetseinheiten hinter
der Stätte Abrahams.
- Sa'y (Streben)
Sa'y [streben] bedeutet das Laufen zwischen Saffa und Marwa, begonnen in Saffa
insgesamt sieben Strecken, so dass man in Marwa endet.
Gewiss,
Saffa und Marwa gehören zu den (Orten der)
Kulthandlungen Allahs. Wenn einer die
Pilgerfahrt zum Hause oder die Besuchsfahrt vollzieht, so ist es keine Sünde für
ihn, wenn er zwischen ihnen (beiden) den
Umgang macht. Und wer (von sich aus)
freiwillig Gutes tut, so ist Allah Dankbar und Allwissend. Sure2
Vers158
- Taqsir (Kürzung)
Nach der Verrichtung des Sa'y werden entweder die Fingernägel geschnitten oder
das Haar ein wenig gekürzt. Es wird empfohlen, beides zu tun. Danach ist der
Weihezustand teilweise aufgehoben.
- Arafat
Am 8. Zu I-Hidscha versetzen sich die Pilger wieder in den Weihezustand und
ziehen in Gruppen zu dem etwa fünfundzwanzig Kilometer von Mekka
entfernten Berge Arafat. Am 9. Zu I-Hidscha müssen sie sich vom Mittag
bis zum Sonnenuntergang in Arafat aufhalten.
- Mash'ar
Nach Sonnenuntergang verlassen die Pilger Arafat wieder und ziehen nach
Mash'ar (Muzdalifa), wo sie bis zum Sonnenaufgang des 10. Zu I-Hidscha
verweilen.
- Mina
Nach dem kurzen Aufenthalt in Mash'ar setzen die Pilger ihre Wanderung fort,
so dass sie nach Sonnenaufgang die Grenze zu Mina überschreiten. Dort
steinigen sie symbolisch den Teufel, indem sie 7 Steinchen auf eine
Dschamarah al-Aqba genannte Säule werfen. Darauf werden Opfertiere
geschlachtet. Das in der islamischen Welt gefeierte Opferfest ( Id al-Adha)
erinnert an das Opfer Abrahams und wird am 10. des
Monats Zu I-Hidscha begangen. Im Anschluss daran wird das Haar geschoren bzw.
gestutzt und der Weihezustand ist teilweise aufgehoben.
- Tawaf
Nun begeben sich die Pilger erneut nach Mekka, vollziehen einen weiteren
siebenmaligen Rundlauf um die Kaaba und verrichten zwei Einheiten des
Tawafgebets.
- Sa'y und Abschlusstawaf
Der Lauf zwischen Saffa und Marwa wird wiederholt. Danach wird ein
Abschlusstawaf um die Kaaba verrichtet, an den zwei Gebetseinheiten
anschließen. Die Pilger kehren noch am 10. Zu I-Hidscha nach Mina
zurück, wo sie die Nacht des 10. und 11. Zu I-Hidscha verbringen müssen. Am
11. und 12. Tag haben sie jeweils 7 Steinchen auf die oben genannte und zwei
weitere Säulen zu werfen. Damit ist die vorgeschriebene Pflichtwallfahrt
beendet.
Wer freiwillig auch am 13. Tag noch in Mina verweilt, muss den
Steinigungsritus noch einmal wiederholen.
Die Pilger bleiben üblicherweise noch ein paar Tage in Mekka und nutzen
diese Gelegenheit zu weiterer Andacht und zu Diskussionen über die
Angelegenheiten der Moslems der Welt.
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